Abrechnung nach GOT

Die Aktualisierung der Gebührenverordnung

Liebe Kunden,
wie Sie wissen sind Tierarztkosten durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesgesetzlich geregelt. Die aktuell gültige Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1999.

 

ERNEUERUNG PER GESETZGEBUNG ZUM 22. NOVEMBER 2022

 

Nach fast 23 Jahren wurde die GOT komplett überarbeitet, fehlende Leistungen wurden eingepflegt, bekannte Leistungen präzisiert und auch die Preise an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst.

 

 WAS BEDEUTET DAS GRUNDSÄTZLICH?

 

Leistungen und Preise wurden in der GOT 2022 aktualisiert und um durchschnittlich 20% bis 30% erhöht. Einzelne Leistungen erhielten signifikante Steigerungen die deutlich höher liegen und nun zum Teil ein Vielfaches der bisherigen Gebührenordnung ausmachen.

Diese Erhöhungen werden zum 22. November 2022 gültig.

 

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE BEI UNS?

 

Auch wir werden einzelne Preise erhöhen müssen. In welcher Höhe sich die Preise für Sie ändern werden prüfen wir gerade und halten Sie gerne hier auf dem Laufenden.

 

Vielleicht kommt ja auch für Sie eine Tierkrankenversicherung / 

OP-Kostenversicherung in Frage. Eine konkrete Empfehlung können wir aufgrund der Vielfältigkeit der Versicherungen nicht aussprechen, wir beraten Sie jedoch gerne über die verschieden Möglichkeiten.

 

Ihr Praxisteam Dr. Tanja Strack 

Die Anpassung der Gebührenordnung war nach 23 Jahren überfällig. 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. . Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch regelmäßige Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Auch sichert dies die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. So können wir Ihr Tier mit der nötigen Qualität optimal versorgen.

 § 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch unsere Praxis angehalten ist ihre Preise entsprechend anzupassen.

Die Tierärztliche Diagnostik und Behandlung bezahlen Sie am Ende der Konsultation in bar oder auch gerne per EC-Karte. Stammkunden können selbstverständlich auch eine Rechnung erhalten.

 

Bitte bedenken Sie jedoch, dass das Erstellen der Rechnungen und die Überwachung der Zahlungseingänge, einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bedingt, eine Zeit, die wir lieber Ihnen und Ihrem Tier und der Weiterbildung widmen möchten.

 

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen richten sich grundsätzlich nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte), werden also nicht von mir als Tierarzt willkürlich festgelegt, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In besonders schwierigen Fällen sowie an Feiertagen und nachts ist es dem Tierarzt grundsätzlich gestattet, höhere Gebühren zu berechnen.

 

Gerne beraten wir Sie auch schon vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Kosten und wägen mit Ihnen zusammen die Erfolgschancen und den finanziellen Aufwand bei sich bietenden Behandlungsalternativen ab.